Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der trainCoach AKADEMIE, 74821 Mosbach (nachfolgend trainCoach AKADEMIE genannt) und dem Seminarteilnehmer (nachfolgend VERTRAGSPARTNER genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die trainCoach AKADEMIE nicht an, es sei denn, die trainCoach AKADEMIE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 
§1 Leistungen & Kursunterlagen

(1) Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:

    Moderation der Seminarveranstaltung.
    Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte.
    Tagungs- und Seminartechnik: Flipcharts, Moderationswände, Video-Beamer und (sofern
    erforderlich)
    Videoanlage (für Interview- und Kommunikationstraining).
    Seminarbegleitende Unterlagen und Checklisten.
    Austausch der Arbeitsgruppen-Ergebnisse.
    Mittagspause und Pausengetränke bei ganztägiger Veranstaltung.

(2) Als Kursunterlagen werden urheberrechtlich geschützte Texte und Daten, Checklisten, Ablaufpläne und Materialien ausgegeben. Die Kursunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.
 

§2 Vertragsschluss

(1) Anmeldungen durch den Vertragspartner, die über die Website der trainCoach AKADEMIE zustande kommen, sind bindende Angebote. Die trainCoach AKADEMIE ist berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, per Post oder per Fax anzunehmen.

(2) Mit Zugang der Auftrags- oder Anmeldebestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen der trainCoach AKADEMIE und dem Vertragspartner zustande.
 

§3 Zahlungsvereinbarung & Stornierung

(1) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung, die sofort und ohne Abzug sofort zu begleichen ist. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.

(2) Stornierung oder Umbuchung (umbuchen auf einen anderen Kurs oder ein anderes Datum) Ihrerseits, die spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn bei uns schriftlich oder per E-Mail eintrifft, befreit Sie vollständig von der Zahlung der Kursgebühr.

(3) Bei Stornierung oder Umbuchung Ihrerseits, die weniger als 21 Tage vor Seminarbeginn bei uns eintrifft, werden 50 % der Kursgebühr fällig.

(4) Bei kurzfristiger Stornierung oder Umbuchung (weniger wie 3 Tage vor Kursbeginn) oder bei Fernbleiben vom Seminar werden 100 % der Kursgebühren fällig.

(5) Umbuchung und Stornierung bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch unsere Rückbestätigung. Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich.
 

§4 Widerrufsrecht
Widerufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

trainCoach AKADEMIE
Postfach 1447
74804 Mosbach
kontakt@traincoach.eu


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
 

§5 Rücktrittsregelung und Vertragsaufhebung bei Seminaren

Die trainCoach AKADEMIE ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des vom Teilnehmer gewählten Programms berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die trainCoach AKADEMIE die Veranstaltung wegen ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchführen kann. Selbiges gilt bei einer Verhinderung des Trainers bzw. Veranstaltungsleiters aus wichtigem Grund. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
 

§6 Haftung

(1) In Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die trainCoach AKADEMIE keine Haftung.

(2) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
 

§7 Datenschutz / Angaben des Anmelders

(1) Anmelder müssen ihre korrekten Adressdaten angeben.

(2) Personenbezogene Daten werden gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Wir versichern, dass Ihre Daten mit Sorgfalt behandelt und nur für Zwecke des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages oder eigene Werbezwecke genutzt werden. Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
 

§8 Schlussbestimmung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des internationalen UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten ist - soweit rechtlich zulässig - 74821 Mosbach, Firmensitz der trainCoach AKADEMIE.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen in ihren wirtschaftlichen Konsequenzen möglichst nahe kommt.
 

Stand: 09 / 2012