Ãœbergabeprotokoll Mietwohnung


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Ein Auszug oder auch ein Einzug steht an und damit gleichzeitig viele Verwaltungsangelegenheiten. Mal schneller und mal weniger zügig müssen zahlreiche Formalitäten abgewickelt werden, ein Umzugsunternehmen bestellt und Dokumente wie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder die Vermieterbescheinigung ausgefüllt werden. Wichtig in dem Kontext des Wohnungswechsels ist dann natürlich das Wohnungsübergabeprotokoll – auch Abnahmeprotokoll – genannt. Schauen Sie unbedingt einige Monate vor dem Auszug genau in den Mietvertrag hinein, was bei Einzug vereinbart wurde. Soll die Wohnung gestrichen übergeben werden? Dann ist noch ausreichend Zeit, selbst zum Pinsel zu greifen oder einen Maler zu beauftragen. Aber was genau beinhaltet das Wohnungsübergabeprotokoll eigentlich konkret, welche Vorteile ergeben sich daraus für Vermieter wie Mieter? Ist es gesetzlich vorgeschrieben oder geschieht eine Erstellung auf freiwilliger Basis?