Vorsicht Falle - als "Selbstständiger"- Schein-Selbstständiger
04.06.2025
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04.06.2025
Von einer Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn: die Vertragsparteien eine selbstständige Tätigkeit annehmen, daher auch keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen, die Tätigkeit sich aber unter Berücksichtigung aller Umstände als abhängige Beschäftigung darstellt.
Der Fall Engel & Völkers zeigt aktuell, wie gravierend die Folgen von Scheinselbstständigkeit sein können. Im Dezember 2024 durchsuchten Ermittler bundesweit 18 Büros des Unternehmens wegen des Verdachts, dass als selbstständig gemeldete Makler tatsächlich wie Angestellte behandelt wurden – mit potenziellen Nachforderungen in Millionenhöhe.
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