Checkliste Kfz-Versicherung


Preis: 1,99 EUR
Lieferzeit: 1-3 Werktage
Inkl. MwSt., Versandkosten

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel bis zum 30. November möglich. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass der letzte Novembertag ein wichtiges Datum für wechselwillige Autofahrer ist. Aber aufgepasst: die Kündigung des alten Vertrages muss der Versicherung bis zum 30. November auf dem Tisch liegen. Es gilt das Zustelldatum und nicht der Poststempel, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch.

Ein voreiliger Wechsel in einen vermeintlich billigeren Tarif sollte schon deshalb vermieden werden, weil der Verlust von Leistungen droht.

Auch wenn Autofahrer den Stichtag 30. November verpassen, können sie ihre Kfz-Versicherung unter bestimmten Umständen kündigen und sich einen neuen Kfz-Versicherer suchen.

Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung:

Was aber, wenn man diese Frist versäumt hat? Auch dann gibt es noch Möglichkeiten, aus einer teueren Police auszusteigen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Autofahrer, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz bessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht schriftlich zu informieren. Selbst eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, sofern diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist.

Bevor Sie einen Versicherungswechsel in Betracht ziehen, ermittlen Sie zuerst anhand dieser Checkliste ihren Versicherungsbedarf, vergleichen ihren bestehenden Vertrag auf Übereinstimmung der Leistungen mit ihren Wünschen und vergleichen dann die Leistungen des "neuen" Versicherers mit Ihren Anforderungen.