Checkliste Privathaftpflicht
Wenn man in irgendeiner Weise einem Anderen einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum und das kann sogar ein Leben lang der Fall sein.
Am häufigsten wird die Privathaftpflichtversicherung beansprucht bei:
zerschossenen und eingeschlagenen Fenstern und Türen oder anderen beschädigten Glasartikeln, z.B. Geschirr
Brandlöchern in Teppichen oder Couchgarnituren
durch Wasch- oder Spülmaschinen verursachte Schäden beim Untermieter
durch die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachten Schäden - als Autofahrer braucht man eine extra Kfz-Haftpflicht
von Haushaltsangestellten verursachten Schäden
Unfällen durch den Gebrauch von Schusswaffen, aber keine Jagdunfälle
Welche Leistungen Ihnen wichtig sind ermittlen Sie mit dieser Checkliste. Anhand Ihres Anforderungskataloges sollten Sie dann einen Versicherer wählen, der Ihren Bedürfnissen am nächsten kommt.
Wichtig: Wenn die Leistung stimmt, ist auch der Preis gerechtfertigt.
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