Erbschafts- und Nachfolgemediation
Oftmals ist der Familienfrieden nachhaltig gestört, weil in Erbfällen oft schwerwiegende Konflikte innerhalb der betroffenen Verwandtschaft entstehen.
Mediation in Erbschaftsangelegenheiten ist deshalb einer gerichtlichen Nachlassregelung in vielen Punkten überlegen.
Die gesetzliche Regelung von Erbschaftsverhältnissen berücksichtigt beispielsweise nicht den Bereich der persönlichen Beziehungen und Befindlichkeiten der Erbberechtigten.
Allein aus diesem Grund empfiehlt sich die Erbschaftsmediation schon zu Lebzeiten des Erblassers. Denn nur dann können in die Nachlassregelung die Wünsche und Bedürfnisse aller Beteiligten einfließen.
Einen erfahrenen Mediator/Mediatorin für Erbschaft und Nachfolge finden Sie hier.